Update Arbeitsrecht 2017/2018
Neuester Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung
- Reform des AÜG: erste Erfahrungen
- Seit 06.07.2017 in Kraft: das Entgelttransparenzgesetz
- Schwerpunkt Befristung: Neues vom BAG
- Rechtsstellung Schwerbehinderter: das Bundesteilhabegesetz kommt
- Betriebsbedingte Kündigung: das BAG setzt Grenzen
- Neues vom BAG zur Arbeitnehmer-Überwachung
- Der Betriebsübergang und die Information hierüber
- Neues zur betrieblichen Mitbestimmung
Termine | Referenten | |
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07.12.2017 | Novotel Frankfurt City Lise-Meitner-Straße 2 60486 Frankfurt/Main |
Hans Reinholz Fachanwalt für Arbeitsrecht, Frankfurt/Main |
14.12.2017 | Steigenberger Graf Zeppelin Arnulf-Klett-Platz 7 70173 Stuttgart |
Heinz Herberth Fachanwalt für Arbeitsrecht, Stuttgart |
11.01.2018 | Steigenberger Hotel Köln Habsburgerring 9 – 13 50674 Köln |
Barbara Köckemann Fachanwältin für Arbeitsrecht, Köln |
17.01.2018 | Steigenberger Hotel Hamburg Heiligengeistbrücke 4 20459 Hamburg |
Barbara Köckemann Fachanwältin für Arbeitsrecht, Köln |
Zum Thema:
„Arbeitsrecht ist Richterrecht“: Das deutsche Arbeitsrecht ist geprägt durch eine Vielzahl von Einzelgesetzen mit vielen unbestimmten Rechtsbegriffen. Ständig neue Gesetzgebungsreformen, die oftmals auf den Einzelfall zugeschnitten sind und ein klares Konzept vermissen lassen, machen es noch schwerer, einen arbeitsrechtlichen Fall nur anhand des Gesetzes zu lösen.
In weiten Teilen des Arbeitsrechts bleibt es also den Richtern überlassen, Lösungen zu finden und im Falle gänzlich fehlender Regelungen, eigene Grundsätze aufzustellen und damit Recht zu schaffen. Damit spielt das Richterrecht bei der Fortentwicklung des Arbeitsrechts eine große praktische Rolle. Für die Rechtsprechung der unteren Instanzgerichte und damit für jeden, der in der betrieblichen Praxis Arbeitsrecht anzuwenden hat, gibt das Bundesarbeitsgericht die Richtung vor. Nur in Kenntnis dieser Rechtsprechung können Personalverantwortliche, aber auch Betriebsräte in ihrer täglichen Arbeit folgenschwere Fehler vermeiden.
Zusätzlich werden im Rahmen unserer eintägigen Seminarveranstaltung aktuelle und geplante Gesetzesänderungen vorgestellt, wie die zum 01.04.2017 in Kraft getretenen Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (erste Erfahrungen), das seit dem 06.07.2017 geltende Entgelttransparenzgesetz sowie die Änderungen im Schwerbehindertenrecht (SGB IX) mit Ausblick auf das zum 01.01.2018 in Kraft tretende Bundesteilhabegesetz.
Selbstverständlich erhalten Sie umfassende Seminarunterlagen, die Ihnen die (Nach-)Arbeit als Personalverantwortlicher oder Betriebsrat vereinfachen und Sie up-to-date halten!
Folgende aktuelle Rechtsprechung wird u.a. Gegenstand des Seminars sein:
BAG, Urteil vom 27.07.2017 – 2 AZR 681/16
Überwachung mittels Keylogger – Verwertungsverbot
BAG, Beschluss vom 14.06.2017 – 10 AZR 330/16
Versetzung – Verbindlichkeit einer unbilligen Weisung
BAG, Urteil vom 27.04.2017 – 2 AZR 67/16
Sozialauswahl – Bezug von Regelaltersrente
BAG, Urteil vom 23.03.2017 – 6 AZR 705/15
AGB – Kündigungsfrist in der Probezeit – Auslegung
BAG, Urteil vom 02.03.2017 – 2 AZR 546/16
Ordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung – Änderung des Anforderungsprofils
BAG, Beschluss vom 21.02.2017 – 1 ABR 12/15
Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung – Gehaltsanpassung
BAG, Urteil vom 18.01.2017 – 7 AZR 236/15
Befristung – Altersgrenze 60. Lebensjahr – Wunsch des Arbeitnehmers
BAG, Urteil vom 18.01.2017 – 7 AZR 205/15
Anpassung der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern
BAG, Urteil vom 15.12.2016 – 8 AZR 612/15
Betriebsübergang – Unterrichtung – Widerspruch
BAG, Beschluss vom 14.12.2016 – 7 ABR 8/15
Betriebsrat – Freistellung von Rechtsanwaltskosten
BAG, Urteil vom 14.12.2016 – 7 AZR 688/14
Befristung – vorübergehender Bedarf
BAG, Urteil vom 20.10.2016 – 2 AZR 395/15
Außerordentliche Kündigung – verdeckte Überwachung
TEILNEHMERKREIS:
Sämtliche Veranstaltungen sind sowohl für Personalverantwortliche als auch für Betriebsräte und Personalräte konzipiert. Es handelt sich um Seminare gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG/§ 46 Abs. 6 BPersVG sowie um Pflichtfortbildungen nach § 15 FAO. Die abschließende Entscheidung sowie Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten.
SEMINARABLAUF:
Die Seminare beginnen jeweils um 9.00 Uhr und enden gegen 17.00 Uhr. Die Veranstaltungen werden an allen Veranstaltungstagen von einem gemeinsamen Mittagessen sowie zwei Kaffeepausen unterbrochen. Die Referenten stehen den Teilnehmern selbstverständlich auch in den Pausen zum fachlichen Austausch zur Verfügung.
ANMELDEBEDINGUNGEN:
Die Teilnahmegebühr beträgt € 480,00 zzgl. 19 % MwSt. Hierin sind die Tagungsgetränke, ein Mittagessen und die Tagungsunterlagen enthalten. Nach Eingang Ihrer Anmeldung senden wir Ihnen unverzüglich die Anmeldebestätigung/Rechnung zu.
Bei Stornierung der Anmeldung bis zu 21 Tage vor dem Veranstaltungstermin wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 40,00 zzgl. 19 % MwSt. fällig. Bei späteren Abmeldungen bzw. bei Nichterscheinen des Teilnehmers ist die volle Seminargebühr zu zahlen. Eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers ist jederzeit möglich. An-/Abmeldungen sollten schriftlich erfolgen.