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Aufhebungsvertrag und wertschätzendes Trennungsmanagement

 

  • Aufhebungsverträge rechtssicher gestalten und Fallstricke beachten
  • Grundsätze bei Sperrzeiten nach Abfindung
  • Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten
  • Musterformulierungen und Checklisten
  • Unternehmen, HR und Führungskräfte beim Trennungsmanagement entlasten
  • Wie Digitalisierung das Trennungsmanagement verändert
  • Konflikte im Trennungsprozess vermeiden
  • Annahmequote von Aufhebungsangeboten erhöhen
  • Die „Dos and Don’ts“ des Trennungsgesprächs
  • Die „richtige“ Abfindungshöhe
  • Employer Branding stärken durch NewPlacement
Termine Ort Referenten
19.11.2019 Lindner Hotel Airport
Unterrather Straße 108
40468 Düsseldorf
Roland Braun
Kienbaum Consultants International GmbH, Düsseldorf
Dr. Frank Dahlbender
RAe Ulrich Weber & Partner mbB, Köln
14.01.2020 Steigenberger Airport Hotel
Unterschweinstiege 16
60549 Frankfurt/Main
Roland Braun
Kienbaum Consultants International GmbH, Düsseldorf
Carsten Kohles
RAe Ulrich Weber & Partner mbB, Frankfurt/Main
23.01.2020 Steigenberger Graf Zeppelin
Arnulf-Klett-Platz 7
70173 Stuttgart
Roland Braun
Kienbaum Consultants International GmbH, Düsseldorf
Carolin Orbé, LL.M.
RAe Ulrich Weber & Partner mbB, Stuttgart

Zum Thema:

Nach wie vor ist in der arbeitsrechtlichen Praxis zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses die Vereinbarung eines Aufhebungsvertrages die am häufigsten gewählte Form. Regelmäßig sind Kündigungen rechtlich entweder gar nicht durchzusetzen oder aber in der Praxis nicht opportun, insbesondere im Fall von langjährig beschäftigten Mitarbeitern. Damit bleibt als einziger Weg die einvernehmliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, also der Abschluss eines Aufhebungsvertrages.

Neben rechtlichen Aspekten spielt die richtige „Trennungskultur“ eine wesentliche Rolle. Da sich der Arbeitsmarkt von einem Angebots- zu einem Nachfragemarkt wandelt, wird es für Unternehmen immer wichtiger, ein positives Image aufzubauen. Ein wichtiger Schlüssel hierfür ist die Art und Weise, wie man sich von Mitarbeitern trennt. Wenn die Trennung wertschätzend und angemessen erfolgt, wird das nicht nur vom Betroffenen, sondern auch von den verbleibenden Mitarbeitern positiv aufgenommen werden.

In der Folge wirkt sich dies auf die Motivation und das Betriebsklima ebenso positiv aus wie auf die Glaubwürdigkeit sowie das Image der Führungskräfte, die die Trennungsbotschaft ausgeprochen haben, und stärkt damit den dauerhaften wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens.

Unsere Veranstaltung bereitet Sie optimal auf den erfolgreichen und rechtssicheren Abschluss von Aufhebungsverträgen sowie das Führen von Trennungsgesprächen vor.

Die wesentlichen Inhalte auf einen Blick:
  • Aufhebungsvertrag: Inhaltliche Empfehlungen
  • Verhandlungsstrategien im Unternehmen
  • Die „richtige“ Abfindungshöhe
  • Aufhebungsvertrag – Gebot fairen Verhandelns
  • Sperrzeit und Ruhenszeit
  • Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten
  • Bedeutung und Auswirkung von Trennungen im Unternehmen
    Employer PR – Employer Branding
    Konfliktsituation für Führungskräfte im Prozess
    Emotionale und monetäre Aspekte
  • Der Trennungsprozess
    Vorbereitung: Entscheidung/Alternativen/Form der Trennung/Trennungspakete
  • Kommunikation in der Trennung
    Klarheit und Wahrheit
    Wer, was, wie, wem, wann und wo
  • Führen von Trennungsgesprächen
    Aufbau der Gespräche
    Ablauf, Rahmenbedingungen
    Umgang mit Reaktionsmustern
    „Follow up“: Folgemaßnahmen nach dem Trennungsgespräch/Lesson’s learned
  • Bindung & Neuausrichtung
    Tipps und Empfehlungen
    Kommunikationsempfehlungen
  • NewPlacement – Option im Trennungsprozess
  • Neue Wege in der Praxis
TEILNEHMERKREIS:
Sämtliche Veranstaltungen sind sowohl für Personalverantwortliche als auch für Betriebsräte und Personalräte konzipiert. Es handelt sich um Seminare gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG/§ 46 Abs. 6 BPersVG sowie um Pflichtfortbildungen nach §15 FAO. Die abschließende Entscheidung sowie Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten.

SEMINARABLAUF:
Die Seminare beginnen jeweils um 9.00 Uhr und enden gegen 17.00 Uhr. Die Veranstaltungen werden an allen Veranstaltungstagen von einem gemeinsamen Mittagessen sowie zwei Kaffeepausen unterbrochen. Die Referenten stehen den Teilnehmern selbstverständlich auch in den Pausen zum fachlichen Austausch zur Verfügung.

ANMELDEBEDINGUNGEN:
Die Teilnahmegebühr beträgt € 550,00 zzgl. 19 % MwSt. Hierin sind die Tagungsgetränke, ein Mittagessen und die Tagungsunterlagen enthalten. Nach Eingang Ihrer Anmeldung senden wir Ihnen unverzüglich die Anmeldebestätigung/Rechnung zu.

Bei Stornierung der Anmeldung bis zu 21 Tage vor dem Veranstaltungstermin wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 40,00 zzgl. 19 % MwSt. fällig. Bei späteren Abmeldungen bzw. bei Nichterscheinen des Teilnehmers ist die volle Seminargebühr zu zahlen. Eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers ist jederzeit möglich.
An-/Abmeldungen sollten schriftlich erfolgen.