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Betriebsratswahl 2022 – Neue Regeln und alte Probleme

Alles kompakt an einem Tag – Präsenz- und Onlineteilnahme möglich

 

  • Neue gesetzliche Bestimmungen zur Betriebsratswahl
  • Digitalisierung bei der Betriebsratswahl?
  • Seminar orientiert sich an Chronologie der Wahl
  • Typische Fehler vermeiden
  • „Normales“ und „vereinfachtes“ Wahlverfahren – Was sind die Unterschiede?
  • Das korrekte Wahlausschreiben
  • Wer darf wählen und gewählt werden?
  • Rechte und Pflichten des Wahlvorstands
  • Wahlkampf und Wahlbeeinflussung
  • Wann ist ein Wahlvorschlag korrekt erstellt?
  • Wie organisiere ich den Wahltag?
  • Alles Wichtige zur Briefwahl
  • Anfechtung der Wahl
  • Musterformulierungen und Checklisten
Termine  Ort Referenten
25.01.2022 Steigenberger Hotel Köln
Habsburgerring 9-13
50674 Köln
Henning Meier
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Köln
Dominik Kranz
Rechtsanwalt, Köln
09.02.2022 Steigenberger Airport Hotel Frankfurt
Unterschweinstiege 16
60549 Frankfurt/Main
Jörg Weber
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Frankfurt/Main
Dominik Kranz
Rechtsanwalt, Köln

Zum Thema:

In der Zeit von März 2022 bis Mai 2022 finden in vielen Betrieben wieder die regelmäßigen Betriebsratswahlen statt. Ein Ereignis mit weitreichenden Folgen für die Belegschaft, das Unternehmen und den bestehenden Betriebsrat. Vieles kann sich ändern. Kurz vor der Wahl hat der Gesetzgeber neue Regelungen beschlossen, die bei jeder Betriebsratswahl beachtet werden müssen.

Die Wahlbestimmungen sind sowohl komplex, als auch kompliziert. Verantwortlich für die korrekte Wahl sind die Wahlvorstände. Sie tragen die volle Verantwortung für eine nach dem Betriebsverfassungsgesetz und der Wahlordnung gesetzmäßig ablaufende Wahl. Um formale Fehler und eine mögliche Wahlanfechtung zu vermeiden, ist eine gewissenhafte Wahlvorbereitung und Wahldurchführung durch den Wahlvorstand nach den gültigen Gesetzen unumgänglich. Auch die Arbeitgeberseite hat ein sehr hohes eigenes Interesse an einer korrekten Wahl, um rechtssichere Entscheidungen mit dem Betriebsrat zu treffen und Neuwahlen zu vermeiden.

Die Veranstaltung wendet sich jedoch auch an erfahrene Wahlvorstände, die ihre Kenntnisse „auffrischen“ und vertiefen wollen. Das ist bei einer Wahl, die nur alle vier Jahre stattfindet, auch dringend anzuraten. Die seit der letzten Wahl ergangene Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und alle wichtigen Gesetzesänderungen werden im Rahmen des Seminars dargestellt.
Unsere Veranstaltung bereitet Sie optimal auf die erfolgreiche und rechtssichere Durchführung der Betriebsratswahl vor. Für eine wirksame Wahl und eine Durchführung auf der Höhe der Zeit.
Die Inhalte im Überblick
  • Grundlegendes zur Betriebsratswahl
    Zeitpunkt und Ablauf der Wahl
    Bestimmungen über den Wahlschutz
    Kosten der Wahl
    Wahlanfechtung
    Neue gesetzliche Regelungen seit 2021
  • Der Wahlvorstand
    Bestellung und Aufgaben des Wahlvorstands
    Freistellung von der Arbeit
    Besonderer Kündigungsschutz
    Haftung des Wahlvorstands
  • Erste Schritte – erste Entscheidungen
    Richtiges Timing
    Zuordnung von Betriebsteilen
    Zuordnungsverfahren für die leitenden Angestellten
    Wer darf wählen; wer kann kandidieren?
    Größe des Betriebsrats
    Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit
  • Wählerliste und Wahlausschreiben
    Aufstellung der Wählerliste
    Einspruch gegen die Wählerliste
    Inhalt des Wahlausschreibens
    Information ausländischer Arbeitskräfte
  • Wahlvorschläge und Wahltag
    Prüfung eingereichter Wahlvorschläge
    Personen- oder Listenwahl
    Briefwahl
    Vorbereitung des Wahltages
    Stimmabgabe im Wahllokal
  • Wahlergebnis und konstituierende Betriebsratssitzung
    Öffentliche Stimmauszählung
    Sitzvergabe
    Wahlniederschrift
    Konstituierende Sitzung des Betriebsrats
TEILNEHMERKREIS:
Diese Veranstaltung richtet sich an alle Wahlvorstände, Betriebsräte, Personalverantwortliche und Führungskräfte, die sich mit der Betriebsratswahl beschäftigen. Es handelt sich um Seminare gemäß §§ 20 Abs. 3, 37 Abs. 6 , 40 Abs. 1 BetrVG sowie um Pflichtfortbildungen nach § 15 FAO. Die abschließende Entscheidung sowie Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten.

SEMINARABLAUF:
Die Seminare beginnen jeweils um 9.00 Uhr und enden gegen 17.00 Uhr.
Die Seminare werden als sog. „Hybrid-Seminare“ durchgeführt. Das heißt, es wird sowohl die Möglichkeit geben, an dem Seminar vor Ort teilzunehmen, als auch online. Entsprechende Zugangsdaten werden zeitnah vor dem jeweiligen Seminar versendet.
Die Veranstaltungen vor Ort werden an allen Veranstaltungstagen von einem gemeinsamen Mittagessen sowie zwei Kaffeepausen unterbrochen. Die Referenten stehen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern in der Präsenzveranstaltung selbstverständlich auch in den Pausen zum fachlichen Austausch zur Verfügung.

ANMELDEBEDINGUNGEN:
Die Teilnahmegebühr beträgt  € 450,00 zzgl. 19 % MwSt für die Präsenzveranstaltung und € 350,00 zzgl. 19 % MwSt für die Online-Veranstaltung. In der Gebühr für die Präsenzveranstaltung sind die Tagungsgetränke, ein Mittagessen und die Tagungsunterlagen enthalten. Nach Eingang Ihrer Anmeldung senden wir Ihnen unverzüglich die Anmeldebestätigung/Rechnung zu.

Bei Stornierung der Anmeldung bis zu 21 Tage vor dem Veranstaltungstermin wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 40,00 zzgl. 19 % MwSt. fällig. Bei späteren Abmeldungen bzw. bei Nichterscheinen des Teilnehmers ist die volle Seminargebühr zu zahlen. Eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers ist jederzeit möglich. An-/Abmeldungen sollten schriftlich erfolgen.

Die zum jeweiligen Veranstaltungstermin gültigen Corona-Auflagen werden selbstverständlich unsererseits geprüft und entsprechend angewendet.