Tel.: 02 21 - 94 36 87 90 info@aps-seminare.de

Betriebsverfassungsrecht kompakt

Grundfragen zur betrieblichen Mitbestimmung an einem Tag

 

  • Geschäftsführung und Organisation des Betriebsrats
  • Das Betriebsratsmitglied und sein Arbeitsverhältnis
  • Kosten des Betriebsrats
  • Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats
  • Informationsrechte des Betriebsrats
  • Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
  • Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
  • Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
Termine  Ort Referenten
04.12.2019 Steigenberger Graf Zeppelin
Arnulf-Klett-Platz 7
70173 Stuttgart
Heinz Herberth
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Stuttgart
30.01.2020 Steigenberger Hotel Köln
Habsburgerring 9 – 13
50674 Köln
Henning Meier
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Köln
06.02.2020 Steigenberger Airport Hotel
Unterschweinstiege 16
60549 Frankfurt/Main
Jörg Weber
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Frankfurt/Main

Zum Thema:

Mit der Wahl eines Betriebsrats ist die unternehmerische Freiheit eingeschränkt. Die Betriebsverfassung wird damit zu einem praxisrelevanten Rechtsgebiet – Geschäftsleitung, Personalverantwortliche sowie Führungskräfte sehen sich plötzlich mit neuen Herausforderungen konfrontiert: Auf was ist in der täglichen Praxis zu achten? Welche Regeln müssen beachtet werden und wie weit reicht die Mitbestimmung des Betriebsrats?

Die betriebliche Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz ist kein „Hexenwerk“: Die Inhalte, um die es im Wesentlichen geht, lassen sich Neueinsteigern im Überblick an einem Tag gut vermitteln. Das vermeidet von vornherein Missverständnisse und Unsicherheiten. Steht erst einmal ein solider Unterbau, wird vieles daraufhin ein „learning by doing“ sein. Eine für beide Seiten gedeihliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit lernt man ohnehin nicht in arbeitsrechtlichen Seminaren oder durch die Lektüre der einschlägigen Kommentarliteratur.

Unser eintägiger „Crash-Kurs“ BetrVG hat nicht den Anspruch, Sie sogleich mit allen Feinheiten der Materie vertraut zu machen und jeden Winkel der aktuellen BAG-Rechtsprechung auszuleuchten. Angesprochen werden jedoch alle wesentlichen Fragen, die zunächst einmal für einen guten Start und für ein gutes betriebliches Miteinander „möglichst auf Augenhöhe“ von Bedeutung sind.

Dabei richtet sich die Veranstaltung ausdrücklich sowohl an Personalverantwortliche und Führungskräfte, als auch an Betriebsräte, die ebenso zunächst einmal einen guten Einstieg in die neue Materie suchen, d.h. die Veranstaltung richtet sich ganz ausdrücklich an beide „Seiten“, um „ideologiefrei“ das geltende Recht und die betriebliche Praxis hierzu aus der Sicht erfahrener Praktiker kennenzulernen.

Aber auch für „alte Hasen“ bietet die Veranstaltung eine Auffrischung und räumt unter Umständen mit dem einen oder anderen Missverständnis auf, so dass man danach wieder „up-to-date“ ist.

Die wesentlichen Inhalte auf einen Blick:
  • Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts
  • Das Betriebsratsmitglied und sein Arbeitsverhältnis
  • Kosten des Betriebsrats
  • Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats
  • Informationsrechte des Betriebsrats
  • Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
    Betriebliche Ordnung, Arbeitszeit, Überstunden, technische Überwachung
    Betriebliche Lohngestaltung
    Initiativrecht des Betriebsrats
    Verletzung der Beteiligungsrechte durch den Arbeitgeber
  • Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
    Einstellungen, Versetzungen, Ein- und Umgruppierungen
    Rechtsfolgen bei Zustimmungsverweigerung
    Beteiligung bei Kündigung gemäß § 102 BetrVG
  • Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
    Wann liegt eine Betriebsänderung vor?
    Grundlagen zu Interessenausgleich und Sozialplan
    Wirtschaftsausschuss
TEILNEHMERKREIS:
Sämtliche Veranstaltungen sind sowohl für Personalverantwortliche als auch für Betriebsräte und Personalräte konzipiert. Es handelt sich um Seminare gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG/§ 46 Abs. 6 BPersVG sowie um Pflichtfortbildungen nach § 15 FAO. Die abschließende Entscheidung sowie Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten.

SEMINARABLAUF:
Die Seminare beginnen jeweils um 9.00 Uhr und enden gegen 17.00 Uhr. Die Veranstaltungen werden an allen Veranstaltungstagen von einem gemeinsamen Mittagessen sowie zwei Kaffeepausen unterbrochen. Die Referenten stehen den Teilnehmern selbstverständlich auch in den Pausen zum fachlichen Austausch zur Verfügung.

ANMELDEBEDINGUNGEN:
Die Teilnahmegebühr beträgt  € 390,00 zzgl. 19 % MwSt. Hierin sind die Tagungsgetränke, ein Mittagessen und die Tagungsunterlagen enthalten. Nach Eingang Ihrer Anmeldung senden wir Ihnen unverzüglich die Anmeldebestätigung/Rechnung zu. 

Bei Stornierung der Anmeldung bis zu 21 Tage vor dem Veranstaltungstermin wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 40,00 zzgl. 19 % MwSt. fällig. Bei späteren Abmeldungen bzw. bei Nichterscheinen des Teilnehmers ist die volle Seminargebühr zu zahlen. Eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers ist jederzeit möglich. An-/Abmeldungen sollten schriftlich erfolgen.