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Agiles Arbeiten

Ein Gewinnerthema für Unternehmen und Betriebsräte

 

  • Was bedeutet agiles Arbeiten?
  • In welchem Kontext ist es ein geeignetes Werkzeug?
  • Doing agile und being agile – Agile Werte und Prinzipien
  • Agilität als ganzheitliches Konzept: Das HR Pioneers Trafo Modell
  • Agiles Arbeiten und Direktionsrecht des Arbeitgebers
  • Arbeiten ohne festes Stellenprofil – Arbeitsrechtlich ein Problem?
  • Begriffe entschlüsseln: Sprints, Scrum-Master, Product-Owner und mehr
  • Mitbestimmung in agilen Strukturen
  • Arbeitszeit und Agilität
  • Vergütung bei agiler Arbeit
Termine Ort Referenten
18.04.2023 Penthouse Loft –
Loft Studio Cologne
Richard-Wagner-Straße 18
50674 Köln

Henning Meier
Fachanwalt für Arbeitsrecht,
RAe Ulrich Weber & Partner, Köln

Tillmann Seidel
Management Psychosoph,
HR Pioneers GmbH, Köln

 

Zum Thema:

Warum sind die Themen Agilität und New Work eigentlich so große Themen im Moment? Für welche Aufgabenfelder ist agiles Arbeiten geeignet und wofür nicht?

Dabei besteht grundsätzlich ein Problem zwischen Agilität und der Definition von Arbeitsverhältnissen. Weisungsgebunde Arbeit und Agilität, wie passt das zusammen? Ein Schlüssel kann kluge und moderne Mitbestimmung sein.

Das Seminar bietet eine Einführung in das Themenfeld Agilität und Arbeitsrecht.

Über Agilität wird viel geredet und geschrieben. Und dennoch wissen immer noch zahlreiche Mitarbeitende und auch Führungskräfte nicht, was es damit wirklich auf sich hat. Was konkret versteht man unter agilem Arbeiten?

Warum ist es nötig? Ist es überhaupt nötig?

Wenn diese Fragen geklärt sind, stellt sich die Frage, ob Agiles Arbeiten und Arbeitsrecht nicht einen Widerspruch darstellen. Das Direktionsrecht, also das Erteilen von Weisungen, wann und wie die Arbeit zu erbringen ist, ist eine Kernvoraussetzung des Arbeitsverhältnisses.

Auch die Auflösung von klaren Stellenprofilen kann arbeitsrechtlich Folgeprobleme mit sich bringen. Was bedeutet es denn, wenn Menschen nicht mehr für eine bestimmte Tätigkeit auf einer bestimmten Stelle, sondern losgelöst hiervon für noch nicht definierte Aufgaben in einem Unternehmen oder auch nur einem Projekt eingestellt werden?

Die Mitbestimmung des Betriebsrats steht der Agilität im Wege, denken viele. Tatsächlich gibt es viele Mitbestimmungsrechte, die auch bei agilen Organisationsformen und Strukturen wichtig sind. Der Betriebsrat kann aber hier sogar der Schlüssel zum Erfolg sein, um eine (digitale) Transformation zu mehr Agilität in einem gewachsenen Unternehmen umzusetzen.

Personalabteilungen, als auch die beteiligten Betriebsräte brauchen zunächst einmal ein grundlegendes Verständnis von Agilität und auch von den arbeitsrechtlichen Herausforderungen. Dieses Grundverständnis will das Seminar schaffen, um dann in der Folge in weiteren Schulungen oder der gelebten Praxis vertieft Einzelfragen zu bearbeiten und ein tiefergehendes Verständnis zu schaffen.

Zusammenarbeit

 

 

 

 

Die Ulrich Weber & Partner mbB, gehört zu den bundesweit bekannten und renommierten Adressen im Arbeitsrecht. Die Kanzlei bietet ausschließlich die Beratung und Vertretung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Betriebsräten auf allen Gebieten des Arbeitsrechts an. Bei den Referenten und Rechtsanwälten der Kanzlei handelt es sich ausschließlich um langjährig erfahrene Praktiker, die mit den arbeitsrechtlichen Problemen der Betriebe vor Ort vertraut sind. Hohe Qualität – auf der Höhe der Zeit!

Henning Meier
Fachanwalt für Arbeitsrecht,
RAe Ulrich Weber & Partner Köln

 

 

Die HR PIONEERS revolutionieren Management, um außergewöhnliche Unternehmen der Zukunft mit selbstverantwortlichen Mitarbeiterinnen und Führungskräften zu bauen, die sich in Zeiten des (digitalen) Wandels schnell an veränderte Rahmenbedingungen anpassen können. Sie denken Personal- und Organisationsentwicklung agil, um Mitarbeiter, Teams und Unternehmen im agilen Umfeld zu außergewöhnlichen Erfolg zu verhelfen.

 

Tillmann Seidel
Management Psychosoph,
HR Pioneers GmbH

TEILNEHMERKREIS:
Sämtliche Veranstaltungen richten sich an alle Personalverantwortliche, Führungskräfte sowie Betriebsräte und Personalräte. Es handelt sich um Seminare gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG/§ 46 Abs. 6 BPersVG sowie um Pflichtfortbildungen nach § 15 FAO. Die abschließende Entscheidung sowie Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten.

SEMINARABLAUF:
Das Seminar beginnt jeweils um 9.00 Uhr und endet gegen 17.00 Uhr. Die Veranstaltung wird am Veranstaltungstag von einem gemeinsamen Mittagessen sowie zwei Kaffeepausen unterbrochen. Die Referenten stehen den Teilnehmern selbstverständlich auch in den Pausen zum fachlichen Austausch zur Verfügung.

ANMELDEBEDINGUNGEN:
Die Teilnahmegebühr beträgt  € 680,00 zzgl. 19 % MwSt. Hierin sind die Tagungsgetränke, ein Mittagessen und die Tagungsunterlagen enthalten. Nach Eingang Ihrer Anmeldung senden wir Ihnen unverzüglich die Anmeldebestätigung/Rechnung zu. 

Bei Stornierung der Anmeldung bis zu 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 40,00 zzgl. 19 % MwSt. fällig. Bei späteren Abmeldungen bzw. bei Nichterscheinen des Teilnehmers ist die volle Seminargebühr zu zahlen. Eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers ist jederzeit möglich. An-/Abmeldungen sollten schriftlich erfolgen.