Tel.: 02 21 - 94 36 87 90 info@aps-seminare.de

Variable Vergütung

Gestaltung, Einführung und Weiterentwicklung

 

  • Gestaltungsgrundsätze markt-, funktions- und leistungsorientierter Vergütung
  • Variable Vergütung für Führungs- und Fachkräfte: Stand und Entwicklungstendenzen
  • Hauptformen variabler Vergütung: Erfolgs-/Gewinnbeteiligungen, Kennzahlensysteme, Zielbonussysteme, systematische Leistungsbewertung
  • Auf die Zielformulierung kommt es an: Was ist zu beachten?
  • Variabilisierung fester Gehaltsbestandteile: Welche Wege sind tragfähig?
  • Veränderung von Vergütungssystemen: Einführungsprozess entscheidet über Systemerfolg
  • Aktuelle Rechtslage und arbeitsgerichtliche Rechtsprechung, Musterbeispiel
Termine Ort Referenten
25.11.2019 Steigenberger Airport Hotel
Unterschweinstiege 16
60549 Frankfurt/Main
Dr. Martin von Hören,
Kienbaum Consultants International GmbH
Dr. Frank Dahlbender,
Ulrich Weber & Partner mbB, Köln
03.12.2019 Steigenberger Hotel Köln
Habsburgerring 9 – 13
50674 Köln
Dr. Martin von Hören,
Kienbaum Consultants International GmbH
Dr. Frank Dahlbender,
Ulrich Weber & Partner mbB, Köln

10.12.2019

 

Steigenberger Hotel Hamburg
Heiligengeistbrücke 4
20459 Hamburg
Dr. Martin von Hören,
Kienbaum Consultants International GmbH
Dr. Frank Dahlbender,
Ulrich Weber & Partner mbB, Köln
17.12.2019 Steigenberger Graf Zeppelin
Arnulf-Klett-Platz 7
70173 Stuttgart
Dr. Martin von Hören,
Kienbaum Consultants International GmbH
Dr. Frank Dahlbender,
Ulrich Weber & Partner mbB, Köln

Zum Thema:

Zielvereinbarungen sind aus dem modernen Arbeitsleben nicht mehr wegzudenken. Sie werden inzwischen auf allen Hierarchieebenen als Standardinstrument zur Bemessung variabler Vergütungsbestandteile eingesetzt. Nicht zuletzt sollen sie den Einsatz und die Motivation der Mitarbeiter steigern und die Kommunikation in Zusammenarbeit zwischen Vorgesetzten und ihren Mitarbeitern fördern. Die Vergütung wandelt sich vom bloßen Kostenfaktor zum zentralen Anreiz- und Steuerungsinstrument und damit zum Motor für den Erfolg Ihres Unternehmens.
Im Rahmen der eintägigen Veranstaltung stellen wir Ihnen moderne Formen leistungs- und erfolgsbezogener Vergütungen vor. Aus personalpolitischer Sicht greifen wir Fragestellungen auf, die sich bei Einführung, Neugestaltung und Entwicklung von Vergütungssystemen ergeben. Wie werden Ziele und Bemessungsgrundlagen optimal definiert und wie ist deren Erfolg in der Praxis festzumachen?
Die Veranstaltung behandelt zudem die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen, die sich im Zusammenhang mit variablen Vergütungssystemen stellen. Welchen Raum lässt das Arbeitsrecht für die Ausgestaltung, Flexibilisierung und Umstellung von bestehenden Vergütungssystemen? Wir zeigen Ihnen auf, wie Sie Ihren Mitarbeitern ein Modell anbieten können, das das arbeitsrechtlich Machbare mit dem personalpolitisch Gewünschten optimal in Einklang bringt.
Die Seminarteilnehmer erhalten praxisrelevante Unterlagen wie Checklisten und Musterbeispiele sowie ein umfassendes Skript zur Nacharbeit.
Zusammenarbeit mit Kienbaum

Wir sind sehr froh darüber, in Zusammenarbeit mit Kienbaum das Thema herausragend besetzt und sehr stark praxisorientiert anbieten zu können. Kienbaum Consultants International GmbH ist eine der führenden Beratungsgesellschaften in Europa und Marktführer im Human Resources Management sowie der Vergütungsberatung. Mehr als 70 Jahre Beratungserfahrung sichern eine einzigartige Kombination von globalem Know-how und exzellenter lokaler Kompetenz in Deutschland. Herr Dr. Martin von Hören ist Mitglied der Geschäftsleitung und Partner der Gesellschaft. Als langjähriger, praxiserfahrener Berater verzichtet er auf überflüssige Theorie und zeigt Ihnen stattdessen Handlungsperspektiven auf, die Sie in Ihrer betrieblichen Praxis sicher anwenden können.

Herr Dr. Frank Dahlbender, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der auf Arbeitsrecht spezialisierten Sozietät Ulrich Weber & Partner mbB, betreut die arbeitsrechtlichen Fragestellungen im zweiten Teil der Veranstaltung. Die Ulrich Weber & Partner mbB gehört zu den bundesweit bekannten und renommierten Adressen im Arbeitsrecht. Die Kanzlei bietet ausschließlich die Beratung und Vertretung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Betriebsräten auf allen Gebieten des Arbeitsrechts an. 

TEILNEHMERKREIS:
Sämtliche Veranstaltungen sind sowohl für Personalverantwortliche als auch für Betriebsräte und Personalräte konzipiert. Es handelt sich um Seminare gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG/§ 46 Abs. 6 BPersVG sowie um Pflichtfortbildungen nach §15 FAO. Die abschließende Entscheidung sowie Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten.

SEMINARABLAUF:
Die Seminare beginnen jeweils um 9.00 Uhr und enden gegen 17.00 Uhr. Die Veranstaltungen werden an allen Veranstaltungstagen von einem gemeinsamen Mittagessen sowie zwei Kaffeepausen unterbrochen. Die Referenten stehen den Teilnehmern selbstverständlich auch in den Pausen zum fachlichen Austausch zur Verfügung.

ANMELDEBEDINGUNGEN:
Die Teilnahmegebühr beträgt € 550,00 zzgl. 19 % MwSt. Hierin sind die Tagungsgetränke, ein Mittagessen und die Tagungsunterlagen enthalten. Nach Eingang Ihrer Anmeldung senden wir Ihnen unverzüglich die Anmeldebestätigung/Rechnung zu.

Bei Stornierung der Anmeldung bis zu 21 Tage vor dem Veranstaltungstermin wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 40,00 zzgl. 19 % MwSt. fällig. Bei späteren Abmeldungen bzw. bei Nichterscheinen des Teilnehmers ist die volle Seminargebühr zu zahlen. Eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers ist jederzeit möglich.
An-/Abmeldungen sollten schriftlich erfolgen.