Auskunfts- und Informationsansprüche des Betriebsrats
- Aktuelle BAG-Rechtsprechung
- Erweiterte Informationsansprüche des Betriebsrats nach der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
- Art und Umfang der jeweiligen Unterrichtungspflichten
- Die allgemeine Unterrichtung nach § 80 BetrVG
- Anspruch des Betriebsrats auf moderne Informationsmedien (Internet/Intranet)
- Informationsrechte anlässlich Betriebsänderung und Umwandlung
- Unterrichtung in Fragen der sozialen Mitbestimmung
- Einbindung des Wirtschaftsausschusses
- Durchsetzung der Informationsansprüche
Termine | Referenten | |
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14.11.2017 | Steigenberger Hotel Hamburg Heiligengeistbrücke 4 20459 Hamburg |
Henning Meier Fachanwalt für Arbeitsrecht, Köln |
28.11.2017 | Novotel Frankfurt City Lise-Meitner-Straße 2 60486 Frankfurt/Main |
Jörg Weber Fachanwalt für Arbeitsrecht, Frankfurt/Main |
09.01.2018 | Steigenberger Graf Zeppelin Arnulf-Klett-Platz 7 70173 Stuttgart |
Heinz Herberth Fachanwalt für Arbeitsrecht, Stuttgart |
16.01.2018 | Steigenberger Hotel Köln Habsburgerring 9 – 13 50674 Köln |
Henning Meier Fachanwalt für Arbeitsrecht, Köln |
Zum Thema:
Mit dem 01.04.2017 ist die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in Kraft getreten. Bestandteil der Gesetzesänderungen ist unter anderem die Erweiterung der Auskunfts- und Informationsansprüche des Betriebsrats bei einem Einsatz von Leiharbeitnehmern.
Ihr Vorteil
Die Ulrich Weber & Partner mbB gehört zu den bundesweit bekannten und renommierten Adressen im Arbeitsrecht. Die Kanzlei bietet ausschließlich die Beratung und Vertretung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Betriebsräten auf allen Gebieten des Arbeitsrechts an. Bei den Referenten und Rechtsanwälten der Kanzlei handelt es sich ausschließlich um langjährig erfahrene Praktiker, die mit den arbeitsrechtlichen Problemen der Betriebe vor Ort vertraut sind.
TEILNEHMERKREIS:
Sämtliche Veranstaltungen sind sowohl für Personalverantwortliche als auch für Betriebsräte und Personalräte konzipiert. Es handelt sich um Seminare gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG/§ 46 Abs. 6 BPersVG sowie um Pflichtfortbildungen nach §15 FAO. Die abschließende Entscheidung sowie Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten.
SEMINARABLAUF:
Die Seminare beginnen jeweils um 9.00 Uhr und enden gegen 17.00 Uhr. Die Veranstaltungen werden an allen Veranstaltungstagen von einem gemeinsamen Mittagessen sowie zwei Kaffeepausen unterbrochen. Die Referenten stehen den Teilnehmern selbstverständlich auch in den Pausen zum fachlichen Austausch zur Verfügung.
ANMELDEBEDINGUNGEN:
Die Teilnahmegebühr beträgt € 480,00 zzgl. 19 % MwSt. Hierin sind die Tagungsgetränke, ein Mittagessen und die Tagungsunterlagen enthalten. Nach Eingang Ihrer Anmeldung senden wir Ihnen unverzüglich die Anmeldebestätigung/Rechnung zu.
Bei Stornierung der Anmeldung bis zu 21 Tage vor dem Veranstaltungstermin wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 40,00 zzgl. 19 % MwSt. fällig. Bei späteren Abmeldungen bzw. bei Nichterscheinen des Teilnehmers ist die volle Seminargebühr zu zahlen. Eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers ist jederzeit möglich.
Anmeldungen sollten schriftlich erfolgen.