Einseitige Änderung von Arbeitsbedingungen
Personalkosten senken ohne Kündigung
- BAG „weicht“ das Günstigkeitsprinzip auf: Ablösung von Kollektivzusagen durch Betriebsvereinbarung
- Das arbeitgeberseitige Direktionsrecht nach § 106 Gewerbeordnung
- Möglichkeit des Widerrufs einzelner Vertragsbedingungen/Vereinbarkeit mit AGB-Recht
- Weitere Formularklauseln: Freiwilligkeitsvorbehalt, Abgeltung von Überstunden, Anrechnung übertariflicher Leistungen, Freistellungsvorbehalte, Dienstwagenklauseln
- Verbandsaustritt und Betriebsübergang: richtige Formulierung von Bezugnahmeklauseln
- Die Vereinbarung von Arbeit auf Abruf
- Ausweg Arbeitnehmerüberlassung?
- Mitbestimmung des Betriebsrats
- Aktuelle Rechtsprechung des BAG
Termine | Referenten | |
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22.11.2018 | Steigenberger Graf Zeppelin Arnulf-Klett-Platz 7 70173 Stuttgart |
Heinz Herberth Fachanwalt für Arbeitsrecht, Stuttgart |
28.11.2018 | Steigenberger Hotel Hamburg Heiligengeistbrücke 4 20459 Hamburg |
Henning Meier Fachanwalt für Arbeitsrecht, Köln |
11.12.2018 | Steigenberger Hotel Köln Habsburgerring 9 – 13 50674 Köln |
Henning Meier Fachanwalt für Arbeitsrecht, Köln |
08.01.2019 | Steigenberger Airport Hotel Unterschweinstiege 16 60549 Frankfurt/Main |
Tania Ihle Fachanwältin für Arbeitsrecht, Frankfurt/Main |
Zum Thema:
Flexibilisierung von Arbeitsbedingungen – wie weit kann das gehen? Arbeitgeber „träumen“ unter Umständen davon, praktisch unbeschränkt die Bedingungen im Arbeitsverhältnis vorgeben zu können. Arbeitgeber könnten dann schnell und effektiv auf wirtschaftliche Veränderungen reagieren und damit letztlich die Fesseln des Kündigungsschutzgesetzes fast vergessen machen.
Dagegen steht das Interesse des Arbeitnehmers an der Kontinuität seiner Arbeitsbedingungen. Wer heute einen Arbeitsvertrag schließt, will auch morgen nahezu gleiche Arbeitsbedingungen vorfinden und sich dementsprechend hierauf einstellen können. Andererseits gibt es auch ein arbeitnehmerseitiges Interesse an der Flexibilisierung von Arbeitsbedingungen, nämlich in der Frage der eigenen Arbeitszeit, die womöglich im Nachhinein reduziert werden soll.
Die Veranstaltung soll dazu dienen, teilnehmende Personalverantwortliche, aber auch Betriebsräte über die zur Zeit bestehenden Möglichkeiten zur einseitigen Änderung von Arbeitsbedingungen umfassend zu informieren. Arbeitgeber vergeben danach keine Chancen, die sie bisher übersehen haben oder sich nicht trauten,in der Praxis umzusetzen. Auf der anderen Seite erkennen Betriebsräte die Grenzen arbeitgeberseitigen Handelns und insbesondere auch die eigenen Möglichkeiten, im Sinne der Beschäftigten Grenzen zu setzen. Nur wer die eigenen Möglichkeiten nach Maßgabe von Recht und Rechtsprechung kennt, kann effektive Personalarbeit leisten.
Selbstverständlich erhalten Sie umfassende Seminarunterlagen, die Ihnen die (Nach-) Arbeit vereinfachen
Die Inhalte im Überblick:
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Ablösung von Kollektivzusagen durch Betriebsvereinbarung
BAG greift „Günstigkeitsprinzip“ an -
Das arbeitgeberseitige Direktionsrecht
Vorgaben des § 106 GewO
Versetzungsklausel in (Formular-) Arbeitsverträgen
„Billiges Ermessen“
Konkretisierung von Arbeitsbedingungen -
Verbandsaustritt und Betriebsübergang
Ablösung bisheriger Kollektivzusagen
Rechtssichere Formulierung von Bezugnahmeklauseln -
Flexibilität durch Vertragsgestaltung
Bonus- und Zielvereinbarung
Freiwilligkeitsvorbehalte
Widerrufsvorbehalte
Dienstwagenklauseln
Befristung von Arbeitsbedingungen
Entgeltkürzung bei Fehlzeiten
Rückzahlungsklauseln
Anrechnungsklauseln nach Tariferhöhung
Änderungskündigung zur Absenkung der Vergütung -
Arbeitnehmerüberlassung
Das AÜG nach seinen Reformen
Aktuelle Rechtsprechung
Vermeidungsstrategien -
Arbeit auf Abruf
AGB-Kontrolle -
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
TEILNEHMERKREIS:
Sämtliche Veranstaltungen sind sowohl für Personalverantwortliche als auch für Betriebsräte und Personalräte konzipiert. Es handelt sich um Seminare gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG/§ 46 Abs. 6 BPersVG sowie um Pflichtfortbildungen nach §15 FAO. Die abschließende Entscheidung sowie Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten.
SEMINARABLAUF:
Die Seminare beginnen jeweils um 9.00 Uhr und enden gegen 17.00 Uhr. Die Veranstaltungen werden an allen Veranstaltungstagen von einem gemeinsamen Mittagessen sowie zwei Kaffeepausen unterbrochen. Die Referentenstehenden Teilnehmern selbstverständlich auch in den Pausen zum fachlichen Austausch zur Verfügung.
ANMELDEBEDINGUNGEN:
Die Teilnahmegebühr beträgt € 480,00 zzgl. 19 % MwSt. Hierin sind die Tagungsgetränke, ein Mittagessen und die Tagungsunterlagen enthalten. Nach Eingang Ihrer Anmeldung senden wir Ihnen unverzüglich die Anmeldebestätigung/Rechnung zu.
Bei Stornierung der Anmeldung bis zu 21 Tage vor dem Veranstaltungstermin wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 40,00 zzgl. 19 % MwSt. fällig. Bei späteren Abmeldungen bzw. bei Nichterscheinen des Teilnehmers ist die volle Seminargebühr zu zahlen. Eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers ist jederzeit möglich.
Anmeldungen sollten schriftlich erfolgen.