Betriebsratswahl 2018
Kompetente Vorbereitung und rechtssichere Durchführung der Wahl
- Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern nach AÜG-Reform
- Wahlverfahren im Überblick
- Wahlberechtigung und Wählbarkeit
- Größe des zu wählenden Betriebsrats
- Mindestsitze für das Geschlecht in der Mehrheit
- Bestellung des Wahlvorstands
- Fehlerquellen und Anfechtung der Betriebsratswahl
- Checklisten, Vorlagen, Musterformulierungen, Formulare und Praxistipps
Termine | Referenten | |
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13.11.2017 | Althoff Hotel am Schlossgarten Schillerstraße 23 70173 Stuttgart |
Heinz Herbert Fachanwalt für Arbeitsrecht, Stuttgart |
07.12.2017 | Steigenberger Hotel Hamburg Heiligengeistbrücke 4 20459 Hamburg |
Henning Meier Fachanwalt für Arbeitsrecht, Köln |
11.12.2017 | Mercure Hotel Köln Belfortstraße 9 50668 Köln |
Henning Meier Fachanwalt für Arbeitsrecht, Köln |
12.12.2017 | Park Inn by Radisson Frankfurt Airport Amelia-Mary-Earhart-Straße 10 60549 Frankfurt/Main |
Michael Wald Fachanwalt für Arbeitsrecht, Frankfurt/Main |
Zum Thema:
Von März bis Mai 2018 stehen in den mitbestimmten Betrieben wieder Betriebsratswahlen an. Für die Belegschaft, den bestehenden Betriebsrat sowie die Personalverantwortlichen ist dies alle vier Jahre ein bedeutsames Ereignis.
Einleitung und Organisation der Betriebsratswahl sind Aufgaben der Wahlvorstände. Sie tragen auch die volle Verantwortung für eine nach dem Betriebsverfassungsgesetz und der Wahlordnung gesetzmäßig ablaufende Wahl. Um formale Fehler und eine mögliche Wahlanfechtung zu vermeiden, ist eine gewissenhafte Wahlvorbereitung und Wahldurchführung durch den Wahlvorstand nach den gültigen Gesetzen unumgänglich.
Die Veranstaltung wendet sich jedoch auch an erfahrene Wahlvorstände, die ihre Kenntnisse „auffrischen“ und vertiefen wollen. Das ist bei einer Wahl, die nur alle vier Jahre stattfindet, auch dringend anzuraten. Die seit der letzten Wahl ergangene Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts findet dabei ebenso Berücksichtigung, wie die Reform des AÜG seit dem 01.04.2017.
Auch die Besonderheiten des vereinfachten Wahlverfahrens nach § 14 Abs. 1 Satz 1 BetrVG erklären Ihnen die Referenten praxisnah und anschaulich.
Die Inhalte im Überblick
- Grundlegendes zur Betriebsratswahl
Zeitpunkt und Ablauf der Wahl
Bestimmungen über den Wahlschutz
Kosten der Wahl
Wahlanfechtung - Der Wahlvorstand
Bestellung und Aufgaben des Wahlvorstands
Freistellung von der Arbeit
Besonderer Kündigungsschutz
Haftung des Wahlvorstands - Erste Schritte – erste Entscheidungen
Richtiges Timing
Zuordnung von Betriebsteilen
Zuordnungsverfahren für die leitenden Angestellten
Wer darf wählen – wer kann kandidieren?
Größe des Betriebsrats
Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit - Wählerliste und Wahlausschreiben
Aufstellung der Wählerliste
Einspruch gegen die Wählerliste
Inhalt des Wahlausschreibens
Information ausländischer Arbeitnehmer - Wahlvorschläge und Wahltag
Prüfung eingereichter Wahlvorschläge
Personen- oder Listenwahl
Briefwahl
Vorbereitung des Wahltages
Stimmabgabe im Wahllokal - Wahlergebnis und konstituierende Betriebsratssitzung
Öffentliche Stimmauszählung
Sitzvergabe
Wahlniederschrift
Konstituierende Sitzung des Betriebsrats
TEILNEHMERKREIS:
Sämtliche Veranstaltungen sind sowohl für Personalverantwortliche als auch für Betriebsräte und Personalräte konzipiert. Es handelt sich um Seminare gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG/§ 46 Abs. 6 BPersVG sowie um Pflichtfortbildungen nach § 15 FAO. Die abschließende Entscheidung sowie Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten.
SEMINARABLAUF:
Die Seminare beginnen jeweils um 9.00 Uhr und enden gegen 17.00 Uhr. Die Veranstaltungen werden an allen Veranstaltungstagen von einem gemeinsamen Mittagessen sowie zwei Kaffeepausen unterbrochen. Die Referenten stehen den Teilnehmern selbstverständlich auch in den Pausen zum fachlichen Austausch zur Verfügung.
ANMELDEBEDINGUNGEN:
Die Teilnahmegebühr beträgt € 390,00 zzgl. 19 % MwSt. Hierin sind die Tagungsgetränke, ein Mittagessen und die Tagungsunterlagen enthalten. Nach Eingang Ihrer Anmeldung senden wir Ihnen unverzüglich die Anmeldebestätigung/Rechnung zu.
Bei Stornierung der Anmeldung bis zu 21 Tage vor dem Veranstaltungstermin wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 40,00 zzgl. 19 % MwSt. fällig. Bei späteren Abmeldungen bzw. bei Nichterscheinen des Teilnehmers ist die volle Seminargebühr zu zahlen. Eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers ist jederzeit möglich. An-/Abmeldungen sollten schriftlich erfolgen.