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Betriebsratswahl 2018

Kompetente Vorbereitung und rechtssichere Durchführung der Wahl

 

  • Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern nach AÜG-Reform
  • Wahlverfahren im Überblick
  • Wahlberechtigung und Wählbarkeit
  • Größe des zu wählenden Betriebsrats
  • Mindestsitze für das Geschlecht in der Mehrheit
  • Bestellung des Wahlvorstands
  • Fehlerquellen und Anfechtung der Betriebsratswahl
  • Checklisten, Vorlagen, Musterformulierungen, Formulare und Praxistipps
Termine Referenten
13.11.2017 Althoff Hotel am Schlossgarten
Schillerstraße 23
70173 Stuttgart
Heinz Herbert
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Stuttgart
07.12.2017 Steigenberger Hotel Hamburg
Heiligengeistbrücke 4
20459 Hamburg
Henning Meier
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Köln
11.12.2017 Mercure Hotel Köln
Belfortstraße 9
50668 Köln
Henning Meier
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Köln
12.12.2017 Park Inn by Radisson Frankfurt Airport
Amelia-Mary-Earhart-Straße 10
60549 Frankfurt/Main
Michael Wald
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Frankfurt/Main

Zum Thema:

Von März bis Mai 2018 stehen in den mitbestimmten Betrieben wieder Betriebsratswahlen an. Für die Belegschaft, den bestehenden Betriebsrat sowie die Personalverantwortlichen ist dies alle vier Jahre ein bedeutsames Ereignis.

Einleitung und Organisation der Betriebsratswahl sind Aufgaben der Wahlvorstände. Sie tragen auch die volle Verantwortung für eine nach dem Betriebsverfassungsgesetz und der Wahlordnung gesetzmäßig ablaufende Wahl. Um formale Fehler und eine mögliche Wahlanfechtung zu vermeiden, ist eine gewissenhafte Wahlvorbereitung und Wahldurchführung durch den Wahlvorstand nach den gültigen Gesetzen unumgänglich.

Die Veranstaltung wendet sich jedoch auch an erfahrene Wahlvorstände, die ihre Kenntnisse „auffrischen“ und vertiefen wollen. Das ist bei einer Wahl, die nur alle vier Jahre stattfindet, auch dringend anzuraten. Die seit der letzten Wahl ergangene Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts findet dabei ebenso Berücksichtigung, wie die Reform des AÜG seit dem 01.04.2017.

Auch die Besonderheiten des vereinfachten Wahlverfahrens nach § 14 Abs. 1 Satz 1 BetrVG erklären Ihnen die Referenten praxisnah und anschaulich.

Die Inhalte im Überblick
  • Grundlegendes zur Betriebsratswahl
    Zeitpunkt und Ablauf der Wahl
    Bestimmungen über den Wahlschutz
    Kosten der Wahl
    Wahlanfechtung
  • Der Wahlvorstand
    Bestellung und Aufgaben des Wahlvorstands
    Freistellung von der Arbeit
    Besonderer Kündigungsschutz
    Haftung des Wahlvorstands
  • Erste Schritte – erste Entscheidungen
    Richtiges Timing
    Zuordnung von Betriebsteilen
    Zuordnungsverfahren für die leitenden Angestellten
    Wer darf wählen – wer kann kandidieren?
    Größe des Betriebsrats
    Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit
  • Wählerliste und Wahlausschreiben
    Aufstellung der Wählerliste
    Einspruch gegen die Wählerliste
    Inhalt des Wahlausschreibens
    Information ausländischer Arbeitnehmer
  • Wahlvorschläge und Wahltag
    Prüfung eingereichter Wahlvorschläge
    Personen- oder Listenwahl
    Briefwahl
    Vorbereitung des Wahltages
    Stimmabgabe im Wahllokal
  • Wahlergebnis und konstituierende Betriebsratssitzung
    Öffentliche Stimmauszählung
    Sitzvergabe
    Wahlniederschrift
    Konstituierende Sitzung des Betriebsrats

TEILNEHMERKREIS:
Sämtliche Veranstaltungen sind sowohl für Personalverantwortliche als auch für Betriebsräte und Personalräte konzipiert. Es handelt sich um Seminare gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG/§ 46 Abs. 6 BPersVG sowie um Pflichtfortbildungen nach § 15 FAO. Die abschließende Entscheidung sowie Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten.

SEMINARABLAUF:
Die Seminare beginnen jeweils um 9.00 Uhr und enden gegen 17.00 Uhr. Die Veranstaltungen werden an allen Veranstaltungstagen von einem gemeinsamen Mittagessen sowie zwei Kaffeepausen unterbrochen. Die Referenten stehen den Teilnehmern selbstverständlich auch in den Pausen zum fachlichen Austausch zur Verfügung.

ANMELDEBEDINGUNGEN:
Die Teilnahmegebühr beträgt  € 390,00 zzgl. 19 % MwSt. Hierin sind die Tagungsgetränke, ein Mittagessen und die Tagungsunterlagen enthalten. Nach Eingang Ihrer Anmeldung senden wir Ihnen unverzüglich die Anmeldebestätigung/Rechnung zu. 

Bei Stornierung der Anmeldung bis zu 21 Tage vor dem Veranstaltungstermin wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 40,00 zzgl. 19 % MwSt. fällig. Bei späteren Abmeldungen bzw. bei Nichterscheinen des Teilnehmers ist die volle Seminargebühr zu zahlen. Eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers ist jederzeit möglich. An-/Abmeldungen sollten schriftlich erfolgen.