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Personalkosten senken – ohne Kündigung

Alternativen zu Abfindung und teuren Sozialplänen

 

  • Neue Herausforderungen nach der AÜG-Reform
  • BAG „weicht“ das Günstigkeitsprinzip auf: Ablösung von Kollektivzusagen durch Betriebsvereinbarung
  • Abkehr von kostspieligen Tarifverträgen
  • Rechtssichere Bezugnahme auf Tarifverträge im Arbeitsvertrag
  • Gestaltungsmöglichkeiten bei Outsourcing und Betriebsübergang
  • Gestaltung der Vergütung durch Betriebsvereinbarung
  • Kündigung und Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung
  • Flexibilität durch Regelungen im Arbeitsvertrag
  • Vermeidung der Änderungskündigung
Termine Referenten
15.11.2017 Novotel Frankfurt City
Lise-Meitner-Straße 2
60486 Frankfurt/Main
Tania Ihle
Fachanwältin für Arbeitsrecht, Frankfurt/Main
23.11.2017 Steigenberger Hotel Köln
Habsburgerring 9 – 13
50674 Köln
Sanela Pohlmann
Rechtsanwältin, Köln
29.11.2017 Steigenberger Graf Zeppelin
Arnulf-Klett-Platz 7
70173 Stuttgart
Carolin Kächele, LL.M.
Fachanwältin für Arbeitsrecht, Stuttgart
13.12.2017 Steigenberger Hotel Hamburg
Heiligengeistbrücke 4
20459 Hamburg
Sanela Pohlmann
Rechtsanwältin, Köln

Zum Thema:

Personalkosten senken, aber nach Möglichkeit ohne den Abbau von Arbeitsplätzen, d.h. also ohne Kündigung, ohne Streit vor dem Arbeitsgericht bzw. ohne die Verhandlung teurer Sozialpläne mit dem Betriebsrat: Dies ist die Aufgabenstellung, der wir im Rahmen dieser eintägigen Seminarveranstaltung gemeinsam mit Ihnen nachgehen wollen.

Sicherlich geht es in der Praxis häufig nicht ohne (betriebsbedingte) Kündigung, aber daneben bietet das deutsche Arbeitsrecht weitere Möglichkeiten, die oftmals unerkannt bleiben. Überdies werden Fehler bereits am Anfang gemacht, also etwa bei Abschluss des Arbeitsvertrages oder der Vereinbarung einer Betriebsvereinbarung. Wer hier Fehler vermeidet, kommt später nicht in die Bredouille, gleich mit dem „Hammer“ hantieren zu müssen.

Sollte das Personal auf ein Mindestmaß reduziert sein, sind ohnehin anderweitige Einsparpotentiale zu nutzen. Bei der sich stetig fortentwickelnden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stellt sich dabei die Herausforderung, ständig den Überblick zu behalten und sich auf geänderte Rahmenbedingungen einzustellen. Auch der Gesetzgeber bleibt nicht untätig, wie zuletzt die Reform des AÜG zeigt.

Das Seminar vermittelt Ihnen den rechtssicheren Umgang mit den arbeitsrechtlichen Instrumentarien zur Kostensenkung. Die Referenten zeigen anhand konkreter Beispiele auf, wie Kostensenkungsmaßnahmen in der Praxis gestaltet und durchgesetzt werden können. Darüber hinaus werden die Referenten die Gelegenheit anbieten, die aktuellen Probleme Ihres Betriebs zu diskutieren. Den Teilnehmern des Seminars werden konkrete Hinweise für die Umsetzung des erworbenen Wissens in der täglichen Praxis geboten.

Das Seminar richtet sich an alle, die im Unternehmen für die Kostensenkungsmaßnahmen im Bereich des Personals Verantwortung tragen, also insbesondere an Geschäftsführer und Personalleiter, aber auch ausdrücklich an Betriebsräte, die mit den in Rede stehenden Fragestellungen umgehen müssen und damit vor

entsprechenden Herausforderungen stehen.
Die Inhalte im Überblick
  • AÜG-Reform
  • Grundsätze der Tarifgeltung
  • Tarifausstieg und Wechsel des Tarifvertrages
  • Änderungen bestehender Tarifverträge
  • Tarifwechsel nach Betriebsübergang/Outsourcing
  • Formulierung von Bezugnahmeklauseln
  • Ablösung von Kollektivzusagen durch Betriebsvereinbarung
  • Kündigungen von Betriebsvereinbarungen und Nachwirkung
  • Betriebsvereinbarung und Betriebsübergang
  • Vergütungsregelung durch Betriebsvereinbarung
  • Abkehr von einer betrieblichen Übung
  • Flexibilität durch Vertragsgestaltung
    Bonus- und Zielvereinbarung
    Freiwilligkeitsvorbehalte
  • Änderungskündigung zur Absenkung der Vergütung
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
    Widerrufsvorbehalte
    Befristung
    Kürzungsregelung bei Fehlzeiten
    Rückzahlungsklauseln
    Anrechnungsklauseln für Tariflohnerhöhungen

 

TEILNEHMERKREIS:
Sämtliche Veranstaltungen sind sowohl für Personalverantwortliche als auch für Betriebsräte und Personalräte konzipiert. Es handelt sich um Seminare gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG/§ 46 Abs. 6 BPersVG sowie um Pflichtfortbildungen nach § 15 FAO. Die abschließende Entscheidung sowie Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten.

SEMINARABLAUF:
Die Seminare beginnen jeweils um 9.00 Uhr und enden gegen 17.00 Uhr. Die Veranstaltungen werden an allen Veranstaltungstagen von einem gemeinsamen Mittagessen sowie zwei Kaffeepausen unterbrochen. Die Referenten stehen den Teilnehmern selbstverständlich auch in den Pausen zum fachlichen Austausch zur Verfügung.

ANMELDEBEDINGUNGEN:
Die Teilnahmegebühr beträgt  € 480,00 zzgl. 19 % MwSt. Hierin sind die Tagungsgetränke, ein Mittagessen und die Tagungsunterlagen enthalten. Nach Eingang Ihrer Anmeldung senden wir Ihnen unverzüglich die Anmeldebestätigung/Rechnung zu. 

Bei Stornierung der Anmeldung bis zu 21 Tage vor dem Veranstaltungstermin wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 40,00 zzgl. 19 % MwSt. fällig. Bei späteren Abmeldungen bzw. bei Nichterscheinen des Teilnehmers ist die volle Seminargebühr zu zahlen. Eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers ist jederzeit möglich. An-/Abmeldungen sollten schriftlich erfolgen.