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Umstrukturierung 4.0

Umstrukturierung und Neuorganisation in Zeiten von Personalmangel und die Digitalisierung

 

  • Warum müssen sich Unternehmen/Betriebe verändern?
  • Was sind Betriebsübergang, Betriebsänderungen und Unternehmensumwandlung?
  • Aktive Rolle des Betriebsrats bei Umstrukturierung
  • Personalplanung in Zeiten der Umstrukturierung
  • Fortbildung in Unternehmen – Thema für HR und BR
  • Workforce Transformation: Umbau statt Abbau – die Belegschaft zukunftssicher und sozialverträglich verändern
  • Welche Instrumente, Prozesse, Rollen & Verantwortlichkeiten gibt es bei Umstrukturierungen 4.0?
  • Interessenausgleich und Sozialplan – Basics und Aktuelles
  • Trennungen bei Umstrukturierung – Formfehler erkennen und die richtige Beteiligung des Betriebsrats
Termine Ort Referenten
20.04.2023 Pullman Cologne
Helenenstraße 14
50667 Köln

Henning Meier
Fachanwalt für Arbeitsrecht,
RAe Ulrich Weber & Partner, Köln

Tanja Brück
Regional Project Consultant,
von Rundstedt, Köln

 

Zum Thema:

Umstrukturierungen in der aktuellen Zeit sind und bleiben ein sehr wichtiges Thema für Betriebsräte und Personalabteilungen. Aber dabei geht es nicht mehr nur und in erster Linie um den Personalabbau. Die Arbeitswelt und der Arbeitsmarkt sind im Wandel. Für Unternehmen und Betriebe stellen sich viele neue und große Herausforderungen. An erster Stelle ist dabei mit Sicherheit der bestehende Fachkräftemangel zu nennen.

Sei es der technische Fortschritt oder Arbeiten 4.0, vieles muss und wird sich in den kommenden Jahren in Unternehmen verändern. Der demografische Wandel und der damit verbundene Fachkräftemangel ist in allen Branchen spürbar. Zudem hat die Covid-19-Pandemie die Arbeitswelt durchgerüttelt.

Wie reagiert man hierauf richtig? Wie ist die Personalstruktur aufzubauen und insbesondere wie kann ich mit dem Personal, was ich habe, die Aufgaben, die ich habe, bestmöglich erfüllen?

All das sind Aufgaben und Fragestellungen, die sowohl die Personalabteilung, als auch die beteiligten Betriebsräte stark betreffen und fordern. Die Mitbestimmung findet nicht mehr hauptsächlich bei der Frage statt, wie man sich vom Personal trennen kann. Auch wenn die Personalreduktion bei manchen Unternehmen möglich bleibt. Viel wichtiger sind inzwischen Fragen der Mitarbeiterqualifikation, des richtigen Personaleinsatzes und der richtigen Personalplanung.

Zusammenarbeit

 

 

 

 

Die Ulrich Weber & Partner mbB, gehört zu den bundesweit bekannten und renommierten Adressen im Arbeitsrecht. Die Kanzlei bietet ausschließlich die Beratung und Vertretung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Betriebsräten auf allen Gebieten des Arbeitsrechts an. Bei den Referenten und Rechtsanwälten der Kanzlei handelt es sich ausschließlich um langjährig erfahrene Praktiker, die mit den arbeitsrechtlichen Problemen der Betriebe vor Ort vertraut sind. Hohe Qualität – auf der Höhe der Zeit!

Henning Meier
Fachanwalt für Arbeitsrecht,
RAe Ulrich Weber & Partner Köln

 

 

Das Familienunternehmen von Rundstedt ist mit Abstand deutscher Marktführer im Bereich Outplacement und Pionier für virtuelle Outplacement-Beratung. Kernkompetenzen sind die Karriereberatung im Rahmen der beruflichen Neuorientierung sowie die Beratung von Unternehmen bei Personalabbau und -umbau. Die Unternehmensgruppe erzielt mit rund 210 Mitarbeitern sowie weiteren 180 freien Beratern einen jährlichen Umsatz von 35 Millionen Euro.

 

Tanja Brück
Regional Project Consultant,
von Rundstedt

TEILNEHMERKREIS:
Sämtliche Veranstaltungen richten sich an alle Personalverantwortliche, Führungskräfte sowie Betriebsräte und Personalräte. Es handelt sich um Seminare gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG/§ 46 Abs. 6 BPersVG sowie um Pflichtfortbildungen nach § 15 FAO. Die abschließende Entscheidung sowie Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten.

SEMINARABLAUF:
Das Seminar beginnt jeweils um 9.00 Uhr und endet gegen 17.00 Uhr. Die Veranstaltung wird am Veranstaltungstag von einem gemeinsamen Mittagessen sowie zwei Kaffeepausen unterbrochen. Die Referenten stehen den Teilnehmern selbstverständlich auch in den Pausen zum fachlichen Austausch zur Verfügung.

ANMELDEBEDINGUNGEN:
Die Teilnahmegebühr beträgt  € 480,00 zzgl. 19 % MwSt. Hierin sind die Tagungsgetränke, ein Mittagessen und die Tagungsunterlagen enthalten. Nach Eingang Ihrer Anmeldung senden wir Ihnen unverzüglich die Anmeldebestätigung/Rechnung zu. 

Bei Stornierung der Anmeldung bis zu 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 40,00 zzgl. 19 % MwSt. fällig. Bei späteren Abmeldungen bzw. bei Nichterscheinen des Teilnehmers ist die volle Seminargebühr zu zahlen. Eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers ist jederzeit möglich. An-/Abmeldungen sollten schriftlich erfolgen.